Dass ein Sicherheitsdienst, sowie die Polizei, den Zugang zu einer Stadtratssitzung beaufsichtigen ist ein seltenes Ereignis. Grund war der Aufruf der IG Steinbruch die Stadtratssitzung zu besuchen um „Betroffenheit zu zeigen“. In diesen besonderen Zeiten wäre eine größere „Mahnwache“ oder ein allzu großes Publikum dem Infektionsschutz aber nicht dienlich. Aber war es wirklich notwendig Polizei und einen professionellen Sicherheitsdienst zu bestellen? Der erwartete große Ansturm fiel glücklicherweise aus. Dennoch waren alle 14 Zuschauerplätze mit Interessierten besetzt, die sich aber vorbildlich verhielten. Einziger größerer Tagesordnungspunkt war die Behandlung der Einsprüche zur Steinbruchverfüllung.
Livestream: Wäre mehr Transparenz möglich?
Gleich zu Beginn gab es wegen der Öffentlichkeitsbeteiligung einen Schlagabtausch. Matthias Striebich brachte den Einwand vor, dass man die Öffentlichkeit per Liveübertragung hätte einbinden können. Kunzmann widersprach vehement, verwies auf die Gesetzeslage gemäß derer „das datenschutzrechtlich nicht geht“. Bei der Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung gab es einzig und allein zu vermelden, dass die Vergabe des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Bahnhof vergeben worden war.
Widersprüchliche Einschätzungen beim Steinbruch
Dann stand das große Thema an, der Stellungnahme der Stadt zum Thema Steinbruch zur beachtlichen Zahl an Einwänden. Die Verwaltung hatte als Beschlussvorlage eine 32-seitige Stellungnahme erarbeitet. Vor der Sitzung hatte die Stadt die IG Steinbruch zu einem gemeinsamen Treffen mit den Fraktionssprechern eingeladen. Danach fand unabhängig noch ein Treffen mit Bärnreuther+Deuerlein statt. Zuvor hatte die IG ihrerseits recht kurzfristig einen Informationstermin angeboten, an diesem hatten aber nur Grüne, GBL und wir teilgenommen.
Die IG Steinbruch hatte eine recht intensive Recherche zur Thematik betrieben, dabei einige Fehler und Widersprüchlichkeiten in den Unterlagen, sowie dem Verfahren gefunden. Das umfasste z. B. den groben Schnitzer im Abnahmebericht der Sorptionsschicht, wo der Lageplan des falschen Steinbruches verwendet wurde. Bis hin zur widersprüchlichen Einstufung des Gräfenberger Steinbruchgeländes: Im Jahr 2006 stufte das damalige Wasserwirtschaftsamt Bamberg den Steinbruch als Kategorie A ein (nur Verfüllung mit Z0). Begründet mit der sensiblen Geologie und geologischen Störungen. Nun wird er vom Wasserwirtschaftsamt Kronach plötzlich als C1 (also tauglich für Z1.2) befunden. Eine solche Aufwertung um mehr als eine Stufe wäre auch gemäß dem Verfüll-Leitfaden gar nicht zulässig, denn der Standort war bereits 2006 beurteilt worden. In der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung argumentierte das zuständige Wasserwirtschaftsamt Kronach dann „man kenne den Standort“, die Prüfung wäre daher nicht nötig. Aber der „bekannte Standort“ war 2006 völlig anders bewertet worden. In diesem Bezug wurde auch geäußert, dass die übergeordneten Behörden die Unterlagen wohl nicht sauber geprüft hätten.
Aufgrund der wenigen zur Auffüllung mit Z1.2 zugelassenen Brüche (laut IG Steinbruch 3,2 % der etwa 2250 Steinbrüche in Bayern) wurde außerdem ein „Verfülltourismus“ (Material würde von weit her nach Gräfenberg geschafft) befürchtet. Warum sollte der – ehemals als sensibel bewertete – Standort Gräfenberg nun geeignet für dieses Material sein? Für den Steinbruch gäbe es sehr wohl eine Alternative zur Aufwertung (auch das Recherche der IG). Zur Verfüllung mit natürlich Material aus dem Umkreis könne eine pauschale Sonderregelung erlassen werden. Der „West III“-Aushub mit Z1.2 könnte also verfüllt werden, ohne dass gleichzeitig Bauschutt und Gleisschotter genehmigt werden müssten.
Fraktionssprecher: Ungereimtheiten müssen überprüft werden
Nun gaben die Fraktionssprecher ihre Statements zur Angelegenheit ab. CSU-Sprecher Lars Laufer – der Kritik an der Verfüllung zuvor mehrmals harsch abgebügelt hatte – war plötzlich erstaunlich zahm und „konnte nur betonen, dass Fehler aufgeklärt werden sollen, sofern es welche gibt“, verwies aber dennoch auf den Beschluss aus dem Februar 2019. Werner Wolf tat dies ebenfalls und erinnerte daran, dass man damals Fachleute geladen hatte. Christoph Kasch betonte für die GBL ebenfalls den Wunsch nach Aufklärung. Matthias Striebich ging dann in die Vollen. Er äußerte dem Beschluss von 2019 zugestimmt zu haben. Aber er habe dies nach vier Aussagen von Bärnreuther und Deuerlein getan, die sich alle als Falschaussagen erwiesen hätten. Nämlich, dass es allein um natürlich belasteten Bodenaushub ginge, Bauschutt keine Rolle spiele, der Standort unempfindlich sei und Z1.2 Stand der Technik bei Steinbruchverfüllungen in Bayern. Bauschutt spiele im Geschäftsmodell von Bärnreuther und Deuerlein sehr wohl eine Rolle. Außerdem hätte Gräfenberg mit Z1.2 fast ein Alleinstellungsmerkmal. Elisabeth Meinhardt betonte, dass man 2019 dachte sich umfangreich informiert zu haben. Sie äußerte den Wunsch nach Überprüfung und einer sauberen Wiederholung des Verfahrens inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Einwendungen: Eine Reihe von Beschlüssen
Danach fiel eine ganze Reihe von Teilbeschlüssen. Zunächst gab man die Einwendungen weiter und bat einstimmig um Stellungnahme des Landratsamtes zu den Widersprüchlichkeiten. Die Stellungnahme der Stadt umfasste im Wesentlichen, dass die Lebensqualität durch den immer schnelleren Abbau beeinträchtigt sei, aber die Region profitieren würde (an diesem Satz störte sich dann Matthias Striebich), denn so Ralf Kunzmann „a schönes Häusla wünscht sich jeder“. Der Verfüllung mit natürlich belastetem Erdaushub würde die Stadt positiv gegenüberstehen, „Aushub/Verfülltourismus“ lehne man aber ab. Diese Vorlage wurde einstimmig angenommen. Ebenso der Wunsch den Bauschuttanteil auf 10 % zu begrenzen und keinen Gleisschotter zu verfüllen. Außerdem wurde gewünscht, dass Bärnreuther und Deuerlein die Spreng- und Verfülltätigkeit offenlegen solle. Vom Gremium wurde außerdem eine Genehmigung für Z1.2. Bodenaushub auf einen Radius von 30 km empfohlen und ein Fond für Haftungsfälle. Über die Formulierung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung dagegen entbrannte Streit, der in einem mit 5 (SPD, Grüne, GBL) zu 7 (FW, CSU) Stimmen abgelehnten Änderungsantrag mündete. In der Beschlussvorlage wurde lediglich um eine erneute Prüfung zur Pflicht und Stellungnahme gebeten, der Änderungsantrag wollte die Durchführung einer solchen im Wesentlichen festschreiben.
Am Ende der Diskussion wünschte sich Elisabeth Meinhardt den Bericht zur Sitzung zusätzlich auch auf der Homepage zu veröffentlichen, weil das öffentliche Interesse groß sei.
Pager für die Feuerwehren
Eine Reihe von Bauanträgen wurde einstimmig genehmigt. Außerdem die Beschaffung von Pagern für die Feuerwehr. Aus der Verwaltung hieß es dazu, dass die Handyalarmierung zwar allen Feuerwehrleuten zusätzlich angeboten werde. Pager und Sirenen aber nach wie vor Standard seien. Die Pager insbesondere dort, wo die Feuerwehr die Sirene nicht hören könne. Etwa, wie in Thuisbrunn wo die Wehr aus mehreren Ortsteilen komme oder – wie in Gräfenberg – die Sirene wegen der Topographie z. T. schlecht zu hören sei. Die Beschaffung der Pager wird mit 80 % gefördert, bei Stückkosten von 600 €. Einstimmig wurde eine geförderte Mindestabnahme von 115 Stück und eine optionale Abnahme von 20 weiteren beschlossen.
Wann wird geimpft?
In den Anfragen kam dann noch der lokale Impftermin zur Sprache. Wie am Wochenende in den Nürnberger zu lesen war, wird Igensdorf einen solche anbieten. Diese mobilen Termine bietet der ASB Forchheim an, der auch das Impfzentrum Forchheim betreibt (Quelle). Wegen der Lieferengpässe steht derzeit aber noch kein Termin fest. Damit war der öffentliche Teil um Viertel vor 9 Uhr vorbei.