Bürgerversammlungen…

Verwaltungsgebäude Gräfenberg

… und warum Sie dort hingehen sollten!

Die Stadt Gräfenberg wird in diesem Jahr eine Bürgerversammlung in Gräfenberg und drei Bürgerinformationsveranstaltungen in den Außenorten anbieten. Was ist der Unterschied? Nun, die Bürgerversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben und auch der gesetzliche Rahmen ist in Artikel 18 der BayGO eindeutig. Während Bürgermeister und Stadtverwaltung bei der Ausgestaltung der Bürgerinformationsveranstaltungen frei entscheiden können, was Sie dort dürfen.

Warum das wichtig ist? Nun, die Bürgerversammlung ist die Umsetzung des gesetzlichen „Mitberatungsrechts der Bürger“, festgeschrieben im Artikel 18 (4) der Bayerischen Gemeindeordnung:

„(4) 1Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.“

Eine Empfehlung muss von der Bürgerversammlung allerdings abgestimmt werden, das heißt: Die Mehrheit muss dort dafür stimmen (per Akklamation). Dieses Recht haben Sie aber nur auf der Bürgerversammlung, nicht auf der Bürgerinformationsveranstaltung. Darum kann sich für Sie auch der Besuch der Bürgerversammlung lohnen. Denn nur mit Hilfe der Bürgerversammlung können Sie Ihre Anregungen zum Thema im Stadtrat machen!

Die zentrale Bürgerversammlung findet statt am Montag 13.11.2023 19 Uhr in der Frankoniahalle Gräfenberg.

Die Bürgerinformationsveranstaltungen in:

  • Lilling am Montag, 20.11.2023 um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus
  • Walkersbrunn am Dienstag, 21.11.2023 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus
  • Thuisbrunn am Donnerstag, 23.11.2023 19 Uhr im Feuerwehrhaus

Gehen Sie hin, tragen Sie ihre Anliegen vor! Nutzen Sie ihr Mitberatungsrecht!

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