Am Protokoll der vergangenen Sitzung gab es einen Änderungswunsch: Matthias Striebich wollte Kunzmanns Aussage, er sei „immer erreichbar“ in Niederschrift aufnehmen, denn diese sei für die Abschaffung der Bürgerfragestunde entscheidend gewesen. Außerdem höre er da ständig anderslautende Beschwerden (wir im Übrigen auch). Zweitens wollte Striebich vermerken lassen, dass das Schreiben des Staatsministeriums nicht in den Sitzungsunterlagen enthalten war. Dieses Schreiben enthielt den Vorschlag, die Fragestunde vor der Sitzung abzuhalten. Striebich urteilte, der Inhalt wäre dem Stadtrat bewusst unterschlagen worden. Kunzmann erwiderte dann, dass diese Unterstellung „weit hergeholt“ sei. Er bestätigte, dass er viel unterwegs sei und dadurch mitunter nicht immer erreichbar, jedoch habe er „bisher keine Beschwerden über Nichterreichbarkeit erhalten“ und meinte Striebich solle ihm nach der Sitzung doch sagen, wer ihn nicht denn erreichen konnte.
Anschließend gab es ein paar Bekanntgaben. Die Stadt schafft eine Straßenkehrmaschine an. Die Herstellung der Containeraufstellfläche für die temporäre Kita wurde vergeben, ebenso wie diverse Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an der Grundschule.
Busbahnhof barrierefrei
Dann stand ein barrierefreier Umbau des Busbahnhofes am Bahnhof zur Debatte. Die bisherige Situation aus dem Jahr 1998 ist zwar in Teilen barrierefrei (der Bahnsteig verfügt über eine für Rollstuhlfahrer geeignete Rampe), aber zumindest nicht blindengerecht. 2017 hatte der Landkreis ein Förderprogramm ins Leben gerufen, die für barrierefreie Umbauten eine Förderquote von 50 % und bis zu 150.000 € versprach (sofern ein Park + Ride Parkplatz vorhanden ist oder geschaffen wird). 2017 hatten auch Begehungen stattgefunden, dabei wurde festgestellt, dass die Schäden am Betonpflaster in den Busbuchten bereits derart massiv sind, dass ein Austausch notwendig ist. Der Planer vermutete einen Materialfehler im Betonpflaster, aber die Gewährleistungsansprüche sind längst verfallen. Gemacht werden muss also der Austausch des Betonpflasters mit Kosten von insgesamt ca. 150.000 €. Zusätzlich ein taktiles Leitsystem für Blinde, dieses nach dem Förderprogramm ist ein Muss. Dann gab es noch zwei optionale Ergänzungen: Einmal Anzeigetafeln mit Fahrgastinformationen (vorgeschlagen wurden zwei Stück, ~40.000 €). Außerdem eine Verlegung des barrierefreien Durchgangs (~10.000 €) und der Behindertenparkplätze zum Durchgang vor dem Taxistand und Verlegung von Leerrohren für Elektrik bis zum Fahrradunterstand (für spätere Beleuchtung oder Elektroladesäulen). Wegen der für die Pflasterarbeiten notwendigen Sperrung wurde vorgeschlagen, diese während der Sommerferien und die Verlegung des Durchganges in den Pfingstferien anzugehen, dann könnte man nächstes Jahr um diese Zeit fertig sein. Der Beschluss fiel auf die Maximalvariante. Andere Bushaltestellen werden nicht gemacht (Frage von Matthias Striebich). Der Kreis möchte Masten ausschließlich auf eigenem Grund und nicht dem der DB (Frage von Matthias Striebich), daher können die DB Masten nicht für Fahrgastinfos genutzt werden …
Das leidige Thema Grüner Baum
Eine ziemlich lange Diskussion entbrannte um die Anwendung der Altstadtsatzung am Grünen Baum. Zuvor hatte es ein Gespräch mit dem Betreiber gegeben, bei dem ein Kompromissvorschlag herausgekommen war. Dieser enthielt mehrere Punkte, die unstrittig waren, nämlich, dass die Kunststofffenster verbleiben durften, da sie unauffällig waren und das braun dem Vorzustand entsprach. Außerdem sollen für die Stadt erstellte Gutachten an den Eigentümer weitergegeben und ihm das Förderprogramm nahegelegt werden. Zusätzlich sollte ein neuer Anstrich der Fassade vorher mit der Stadt abgestimmt und ein Probeanstrich am Gebäude vorgeführt werden. Auch habe man den Eigentümer gesagt, dass es der grüne Baum sei und rot oder gelb nicht die beste Farbe, so Kunzmann.
Eine rege Debatte entstand um die Frage, wo die Jalousien entfernt und Fensterläden angebracht werden sollten. Der Kompromissvorschlag lautete, dass auf der Giebelseite und der Seite zur Straße „Am Bach“ im Erdgeschoss sämtliche Rollokästen entfernt werden müssten. Außerdem wären giebelseitig Fensterläden im Erdgeschoss anzubringen. Doch hier gab es abweichende Vorstellungen. Hans Derbfuß vertrat die Auffassung, man solle dem Eigentümer nicht allzu viel abverlangen, schließlich habe für das Gebäude eine Abrissgenehmigung gegeben und Ausnahmen gab es auch schon immer. Christoph Kasch meinte dagegen, dass bereits Nachbarn angekündigt hätten, sich ebenfalls nicht mehr an die Satzung zu halten, wenn es keine Konsequenzen gäbe. Matthias Striebich erinnerte daran, dass das Wesen einer Ausnahme sei, dass man sie vorher beantrage. Jakob Schuberth ergänzte, dass man Rollokästen wohl nicht genehmigt hätte, wenn der Eigentümer diese vorher beantragt hätte und dass die Giebelfassade der ins Auge fallende Gebäudeteil sei. Ähnlicher Meinung waren Elisabeth Meinhardt. Sie verwies, genauso wie Alfred Lanzendörfer, dass die Giebelseite der ortsbildprägende Teil des Gebäudes sei und dementsprechend möglichst der Altstadtsatzung entsprechen sollte. Nach einer längeren Debatte (die hier nicht unbedingt chronologisch wiedergegeben wurde) einigte man sich, die Entfernung aller Rollokästen an der Giebelseite und im Erdgeschoss die Anbringung von Fensterläden anzuordnen.
Sirenen, Dorferneuerung und Solarpark
Dann stand das Sirenenförderprogramm des Bundes zur Debatte. Nach der Katastrophe im Ahrtal möchte der Bund einen Warnmix aus Handy, Radio, Sirene etablieren. In Gräfenberg steht nach wie vor in beinahe jedem Ortsteil eine Sirene, denn diese werden für die Feuerwehralarmierung genutzt. Lediglich Rangen, Schlichenreuth und Dörnhof sind unversorgt, für die ersten beiden Ortsteile soll dies nun geändert werden. In Gräfenberg wäre ein Zusatzstandort z. B. auf der Mittelschule vorgesehen, denn die Sirene auf der Verwaltung ist nicht immer gut zu hören. In Thuisbrunn ist ebenfalls ein Zusatzstandort nötig. Jakob Schuberth wünschte sich außerdem die Überprüfung und Erneuerung alter Sirenen, da einige bereits Probleme gemacht hätten, jüngst z. B. Haidhof. Bei der Dorferneuerung Walkersbrunn wurde außerdem die Kostenvereinbarung für einen Fuß- & Radweg vom Feuerwehrhaus zum Dorfplatz beschlossen. Anfragen gab es keine. Lediglich eine weitere Meldung: Der geplante vierte Solarpark in Walkersbrunn liegt zumindest vorerst auf Eis. Das Landratsamt wird keine Ausnahme für die Anlage, die im Landschaftsschutzgebiet liegt, genehmigen.