Gräfenberg. Herzogenaurach. Zufälle

Herzo Gutschein

Ein Stück Heimat zum Verschenken

Herzogenaurach hat den „HerzoGutschein“ zur Förderung des lokalen Einzelhandels. Der HerzoGutschein ist, laut eigenem Slogan, „Lokal. Digital. Genial“ und ein wirklich durchdachtes Konzept. Bargeldlos einsetzbar und funktioniert mit QR Code. Gräfenberg hat neuerdings ebenfalls einen Stadtgutschein, den „Gräfenberger Franken„, der ist „Lokal. Vertraut. Gut“ und alles andere als digital. Aber immerhin kann man mit beiden „ein Stück Heimat verschenken„.

Bildquellen:

Facebook Ralf Kunzmann

Screenshot Stadtmarketing Herzogenaurach

OpenAirKino

Alle Jahre wieder in den Pfingstferien steigt das Herzogenauracher OpenAirKino. Auch dieses Jahr wieder. Auf dem Spielplan unter anderem: KAISERSCHMARRNDRAMA und CONTRA. Mit einem Flyer und Online Ticketverkauf wird das Herzogenauracher OpenAirKino professionell beworben und durchgeführt. Tickets sind per QR-Code papierlos.

Dieses Angebot gibt es neuerdings auch in Gräfenberg. Am ersten Pfingstwochenende, gespielt werden KAISERSCHMARRNDRAMA und CONTRA. Der Ticketverkauf erfolgt nicht online, sondern ganz klassisch auf Papier.

Die Vereinsförderrichtlinie

Gräfenberg hat seit 2021 eine Vereinsförderrichtlinie. Herzogenaurach seit 1987. Beide Satzungen sind in weiten Passagen identisch (siehe unten). Eine Mustersatzung wäre uns nicht bekannt.

Die Einleitung der Satzungen

Unterschiede zwischen den Satzungen sind kursiv markiert.

Vereinsförderrichtlinie Gräfenberg

Die Stadt Gräfenberg fördert die Arbeit der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen und Initiativen, im Folgenden „Verein“ genannt, nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendung ist freiwillig und erfolgt ohne Rechtsanspruch. Keine Vereine im Sinne der Förderungsrichtlinie sind insbesondere politische Parteien und deren Jugendorganisationen, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen. Fördervereine und Glaubensgemeinschaften
gelten grundsätzlich nicht als Verein im Sinne der Förderrichtlinie.

1. Voraussetzungen für die Förderung und weitere Hinweise
1.1 Zum Zeitpunkt der Antragstellung soll der Verein mit Sitz in Gräfenberg mind. 1 Jahr bestehen und aktiv tätig sein.
1.2 Die Eintragung im Vereinsregister ist erforderlich.
1.3 Der Verein soll grundsätzlich gemeinnützig tätig sein.
1.4 Die Förderung setzt grundsätzlich eine Eigenbeteiligung voraus. Sie wird nicht gewährt, wenn eine ausreichende Förderung durch Dritte gegeben wird oder eine solche Förderung möglich ist; diese sind entsprechend offenzulegen.
1.5 Eine Maßnahme wird jeweils nur nach einer Förderungsart bezuschusst. Die Gesamtförderung einer Maßnahme darf – auch bei Bezuschussung durch mehrere Zuschussgeber – die entstandenen Kosten nicht übersteigen; die Stadt Gräfenberg behält sich insoweit eine Reduzierung ihrer Förderung vor. Bereits gezahlte Zuschüsse können ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Vereinsförderrichtlinie Herzogenaurach

Die Stadt Herzogenaurach fördert die Arbeit der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen und Initiativen, im Folgenden kurz „Verein“ genannt, nach Maßgabe dieser Richtlinien und
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Keine Vereine im
Sinne der Förderungsrichtlinien sind politische Parteien und deren Jugendorganisationen, Wählervereinigungen und Bürgerinitiativen.

1. Voraussetzungen für die Förderung
1.01 Zum Zeitpunkt der Antragstellung soll der Verein mit Sitz in Herzogenaurach mind. 1 Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben.
1.02 Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung voraus. Sie wird in der Regel nicht gewährt, wenn eine ausreichende Förderung durch Dritte gegeben wird oder eine
solche Förderung möglich ist.
1.03 Eine Maßnahme wird jeweils nur nach einer Förderungsart bezuschusst. Die Gesamtförderung einer Maßnahme darf – auch bei Bezuschussung durch mehrere Zuschussgeber – die entstandenen Kosten nicht übersteigen; die Stadt Herzogenaurach behält sich insoweit eine Reduzierung ihrer Förderung vor. Bereits gezahlte Zuschüsse können ganz oder
teilweise zurückgefordert werden.

Die einzelnen Bestimmungen

Auch im weiteren Verlauf sind die Passagen gleich, zum Teil vollkommen identisch, und in der selben Abfolge enthalten.

2.2 Zuschüsse zu Sachaufwendungen für die Jugendarbeit
Für die Anschaffung von Zelten, Musikinstrumenten, Notenmaterial, Medien, Sportgeräten und ähnlichen Ausrüstungsgegenständen, die ausschließlich in der Jugendarbeit Verwendung finden und die im Eigentum des Vereins verbleiben, können auf Antrag Zuschüsse bis zu 20 % des Anschaffungswertes gewährt werden. Der geförderte Gegenstand muss mind. 500,00 € kosten. Der Höchstbetrag für Zuschüsse zu Sachaufwendungen beträgt im Haushaltsjahr pro Verein 200,00 €.

[…]

2.4 Ehrungen verdienter Persönlichkeiten
Die Stadt Gräfenberg ehrt Persönlichkeiten, die sich innerhalb eines Vereins insbesondere im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich über 20 Jahre besondere Verdienste als 1.
bzw. 2. Vorstand
erworben haben. Zu Ehrende müssen aktiv tätig sein und sind durch die Vereine mittels eines schriftlich begründeten Vorschlags zu benennen. Die Vereine erhalten
im Falle einer Ehrung einen einmaligen Betrag von jeweils 75,00 € im Jahr des Jubiläums. Der Verwendungszweck kann durch den zu Ehrenden bestimmt werden.

[…]

2.7 Überlassung von Grundstücken
Die Stadt Gräfenberg kann den Vereinen zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben Grundstücke zur Verfügung stellen.

2.3 Zuschüsse zu Sachaufwendungen für die Jugendarbeit
Für die Anschaffung von Zelten, Musikinstrumenten, Notenmaterial, Medien, Sportgeräten und ähnlichen Ausrüstungsgegenständen, die ausschließlich in der Jugendarbeit Verwendung finden und die im Eigentum des Vereins verbleiben, können auf Antrag Zuschüsse bis zu 25 % des Anschaffungswertes gewährt werden. Der geförderte Gegenstand muss mind. 100,00 € kosten. Der Höchstbetrag für Zuschüsse zu Sachaufwendungen beträgt im Haushaltsjahr pro Verein 300,00 €.

[…]

2.405 Ehrungen verdienter Persönlichkeiten
Die Stadt Herzogenaurach ehrt Persönlichkeiten, die sich innerhalb eines Vereins im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich über mindestens 25 Jahre besondere Verdienste, z. B. als Vorstandsmitglied erworben haben. Zu Ehrende sind durch die Vereine mittels eines begründeten Vorschlags zu benennen. Vereine erhalten im Falle einer Ehrung einen einmaligen Betrag von 100,00 €. Der weitere Verwendungszweck wird durch den zu Ehrenden bestimmt.

[…]

2.8 Überlassung von Grundstücken
Die Stadt Herzogenaurach kann den Vereinen zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben Grundstücke zur Verfügung stellen. Die tatsächlichen Kosten und die dadurch entstehende Förderung des jeweiligen Vereins wird im Haushalt der Stadt Herzogenaurach ausgewiesen.

Was Gräfenberg sonst noch machen könnte wie Herzogenaurach? Die Herzowerke haben vor Jahren ein Fernwärmenetz errichtet und betreiben dieses erfolgreich. Ein fertiges Wärmenetz zur klimafreundlichen Beheizung der Altbauten im Zentrum Gräfenbergs, das wär doch etwas!

Eine Sache haben Gräfenberg und Herzogenaurach übrigens – ganz zufällig – ebenfalls gemeinsam. Die 1. Bürgermeister beider Städte wohnen und leben in Herzogenaurach. Ein Schelm…

Ein Gedanke zu „Gräfenberg. Herzogenaurach. Zufälle

  1. Die Vereinsförderrichtlinie liegt mir schon lange schwer im Magen! Der Eintrag im Vereinsregister ist zwingend erforderlich, die gemeinnützige Arbeit ist nicht so wichtig.
    Das bedeutet, dass z.B. der Stammtisch e.V. mit großer Kasse aus Kartelrunden oder was weiß ich grundsätzlich gefördert werden kann. Der Heimatverein oder Gesangverein mit seiner kulturellen Arbeit fällt hinten runter, weil er das Prozedere des e.V. nicht braucht.
    Vielleicht hätte sich der Bürgermeister mal den Unterschied zwischen Zivilrecht und Steuerrecht erklären lassen sollen!?

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